Trägerversammlung und örtlicher Beirat
Trägerversammlung
Das Jobcenter Wolfenbüttel ist eine gemeinsame Einrichtung (§44b SGB II) der Träger Agentur für Arbeit Braunschweig – Goslar und Landkreis Wolfenbüttel. Wichtige Entscheidungen für das jobcenter Wolfenbüttel werden, wie in § 44c SGB II geregelt, durch die Trägerversammlung getroffen. Beide Träger entsenden hierfür jeweils vier stimmberechtigte Mitglieder. Dies sind unter anderem der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Braunschweig Goslar und die Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.
Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters wird in der Trägerversammlung unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Träger abgestimmt.
Örtlicher Beirat
Das Jobcenter Wolfenbüttel wird gemäß §18d SGB II durch ein Gremium bei der Aufgabenerledigung beraten. Der Örtliche Beirat unterstützt bei der Auswahl der Instrumente und Maßnahmen zur Eingliederung. Darüber hinaus fördert der Beirat den politischen Dialog und betreibt Netzwerkarbeit auf lokaler und regionaler Ebene.
Die Geschäftsführung des Jobcenters Wolfenbüttel informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse.
Dem Beirat gehören Vertreter/innen folgender Institutionen an:
- Kreistagsfraktionen des Landkreises Wolfenbüttel
- Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V./ IHK Braunschweig
- DGB Region Süd Ost Niedersachsen
- Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Wolfenbüttel
- Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Bildungsträger/Bildungszentrum Wolfenbüttel