WEBVTT
00:00:09.776 --> 00:00:16.816
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
die folgende veröffentlichte Webseite
00:00:16.883 --> 00:00:21.671
der Bundesagentur für Arbeit:
00:00:25.125 --> 00:00:29.896
Wir sind bemüht unsere Webseiten im Einklang
00:00:30.030 --> 00:00:39.823
mit den Bestimmungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG)
00:00:39.823 --> 00:00:46.045
sowie der Barrierefreien-
Informationstechnik-Verordnung (BITV2.0)
00:00:46.045 --> 00:00:52.268
barrierefrei zugänglich zu machen.
00:00:53.887 --> 00:00:59.843
Stand der Vereinbarkeit
mit den Anforderungen
00:01:00.593 --> 00:01:05.432
Die Anforderungen der Barrierefreiheit
ergeben sich aus
00:01:05.615 --> 00:01:14.657
§§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4
der BITV 2.0,
00:01:14.891 --> 00:01:22.365
die auf der Grundlage von
§ 12d BGG erlassen wurde.
00:01:25.785 --> 00:01:30.457
Die Überprüfung der Einhaltung
der Anforderungen
00:01:30.523 --> 00:01:38.364
beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test.
00:01:38.782 --> 00:01:43.286
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite
00:01:43.336 --> 00:01:49.092
mit den zuvor genannten Anforderungen
teilweise vereinbar.
00:01:49.893 --> 00:01:54.764
Die Zugänglichkeit zu unseren
Informationen für alle Menschen
00:01:54.898 --> 00:01:57.150
hat für uns einen hohen Stellenwert.
00:01:57.183 --> 00:02:04.257
Deshalb arbeiten wir kontinuierlich
an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
00:02:06.025 --> 00:02:11.548
Barrieren melden:
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
00:02:13.583 --> 00:02:20.456
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf
unseren Webseiten melden?
00:02:20.540 --> 00:02:29.332
Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung
der Barrierefreiheit erhalten?
00:02:29.415 --> 00:02:38.291
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular
in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
00:02:39.776 --> 00:02:42.278
Schlichtungsverfahren:
00:02:44.614 --> 00:02:50.019
Wenn auch nach Ihrem Feedback
an die oben genannten Kontakte
00:02:50.086 --> 00:02:54.724
keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde,
00:02:54.791 --> 00:03:05.134
können Sie sich an die Schlichtungsstelle
nach § 16 BGG wenden.
00:03:05.618 --> 00:03:09.272
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe,
00:03:09.355 --> 00:03:14.827
bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit
zwischen Menschen mit Behinderungen
00:03:14.894 --> 00:03:24.737
und öffentlichen Stellen des Bundes eine
außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
00:03:26.306 --> 00:03:31.911
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
00:03:32.879 --> 00:03:36.983
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
00:03:38.034 --> 00:03:42.038
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren
00:03:42.121 --> 00:03:45.325
und den Möglichkeiten der Antragstellung
00:03:45.391 --> 00:03:50.346
erhalten Sie unter der
Internetseite der Schlichtungsstelle