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Zuzug aus einer anderen Stadt

Ich beziehe bereits Bürgergeld und möchte umziehen:

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in den Landkreis oder die Stadt Wolfenbüttel oder innerhalb des Landkreises (einschließlich der Stadt Wolfenbüttel) umziehen möchten, benötigen Sie vor Abschluss eines Mietvertrags die Zusicherung vom Jobcenter Wolfenbüttel.

Ohne Zusicherung des Jobcenters können Kosten, die im Zusammenhang mit der Anmietung stehen, nicht (auch nicht darlehensweise) übernommen werden.

Bei Anmietungen von Wohnraum in der Stadt oder dem Landkreis Wolfenbüttel sind die zurzeit geltenden Mietobergrenzen über angemessenen Wohnraum zu beachten.

Ich beziehe (noch) kein Bürgergeld und möchte umziehen:

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in den Landkreis oder die Stadt Wolfenbüttel oder innerhalb des Landkreises (einschließlich der Stadt Wolfenbüttel) umziehen möchten kann lediglich die Angemessenheit des von Ihnen vorgelegten Wohnungsangebots bestätigt werden, wenn es den geltenden Mietobergrenzen über angemessenen Wohnraum entspricht.

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