Vorrangige Leistungen
Wenn Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen haben könnten, müssen Sie diese auch beantragen. Sie können so nämlich Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft vermieden, verringern oder beseitigen.
Eine Übersicht möglicher vorrangiger Leistungen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
Arbeitslosengeld I
Beantragung /Geltendmachung:
Agentur für Arbeit (weitere Informationen)
Arbeitslosengeld ist auch eine vorrangige Leistung. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie es nutzen. Wenn Ihr Arbeitslosengeld die Kosten für den Lebensunterhalt nicht abdeckt, können Sie mit Arbeitslosengeld II aufstocken
Kindergeld
Beantragung /Geltendmachung: Familienkasse (weitere Informationen)
Wohngeld
Beantragung /Geltendmachung: Stadt Wolfenbüttel (weitere Informationen) oder Landkreis Wolfenbüttel (weitere Informationen)
Unterhaltsvorschuss
Beantragung /Geltendmachung: Landkreis Wolfenbüttel (weitere Informationen)
Kindesunterhalt
Beantragung /Geltendmachung: gegenüber anderem Elternteil
Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung
Beantragung /Geltendmachung: Eheleute gegenseitig
Mutterschaftsgeld
Beantragung /Geltendmachung: Krankenkasse
Elterngeld
Beantragung /Geltendmachung:
Landkreis Wolfenbüttel (weitere Informationen)
Renten
Beantragung /Geltendmachung: Deutsche Rentenversicherung oder private Versicherung
Kinderzuschlag
Beantragung /Geltendmachung: Familienkasse (weitere Informationen)
Krankengeld
Beantragung /Geltendmachung: Krankenkasse