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Vorrangige Leistungen

Wenn Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen haben könnten, müssen Sie diese auch beantragen. Sie können so nämlich Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft vermieden, verringern oder beseitigen.

Eine Übersicht möglicher vorrangiger Leistungen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

Arbeitslosengeld I

Beantragung /Geltendmachung:

Agentur für Arbeit (weitere Informationen)

Arbeitslosengeld ist auch eine vorrangige Leistung. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie es nutzen. Wenn Ihr Arbeitslosengeld die Kosten für den Lebensunterhalt nicht abdeckt, können Sie mit Arbeitslosengeld II aufstocken

Kindergeld

Beantragung /Geltendmachung: Familienkasse (weitere Informationen)

Wohngeld

Beantragung /Geltendmachung: Stadt Wolfenbüttel (weitere Informationen) oder Landkreis Wolfenbüttel (weitere Informationen)

Unterhaltsvorschuss

Beantragung /Geltendmachung: Landkreis Wolfenbüttel (weitere Informationen)

Kindesunterhalt

Beantragung /Geltendmachung: gegenüber anderem Elternteil

Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung

Beantragung /Geltendmachung: Eheleute gegenseitig

Mutterschaftsgeld

Beantragung /Geltendmachung: Krankenkasse

Elterngeld

Beantragung /Geltendmachung:

Landkreis Wolfenbüttel (weitere Informationen)

Renten

Beantragung /Geltendmachung: Deutsche Rentenversicherung oder private Versicherung

Kinderzuschlag

Beantragung /Geltendmachung: Familienkasse (weitere Informationen)

Krankengeld

Beantragung /Geltendmachung: Krankenkasse

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