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Erstantragstellung

So beantragen Sie die neue Grundsicherung

Herzlich willkommen! Wenn Sie zum ersten Mal finanzielle Hilfe benötigen, können Sie den Antrag auf die neue Grundsicherung ganz einfach und ohne persönlichen Termin bei uns stellen.

Wählen Sie einfach den Weg, der für Sie am bequemsten ist:

telefonisch: Rufen Sie uns an unter 05331-901 100 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr).

online: Nutzen Sie ganz einfach unser Internet-Portal unter www.jobcenter.digital.

Wie geht es nach Ihrem Antrag weiter?

1. Unser Rückruf: Wenn Sie Ihren Antrag online gestellt haben, rufen wir Sie innerhalb weniger Tage an. Sofern Sie telefonisch einen Antrag gestellt haben, klären wir direkt im Gespräch wie es für Sie weitergeht.

2. Das Telefongespräch: Wir besprechen gemeinsam Ihre Situation und tragen die wichtigsten Daten für Sie und Ihre Familie (Bedarfsgemeinschaft) ein. Außerdem rechnen wir direkt am Telefon unverbindlich für Sie vor, wie viel Geld Sie ungefähr bekommen können.

Tipp: Halten Sie für dieses Telefonat bitte Ihre Einkommensnachweise und Ihre Mietkosten (Mietvertrag/Heizkosten) bereit!

3. Fehlende Unterlagen übersenden: Füllen Sie fehlende Formulare aus und übersenden Sie diese zusammen mit Kopien Ihrer Nachweise (am schnellesten geht es online). Wenn alles vollständig ist, bearbeiten wir Ihren Antrag umgehend.

5. Einladung zur Arbeitsvermittlung: Haben Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe? Dann werden unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitsvermittlung Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch zusenden, um Sie bei der Jobsuche zu unterstützen.

Wichtiger Hinweis zum Starttermin:

Ihr Antrag gilt immer rückwirkend für den ersten Tag des Monats, in dem Sie ihn gestellt haben. Sie müssen also nicht warten, bis Sie alle Papiere zusammenhaben! Stellen Sie den Antrag ruhig sofort und reichen Sie fehlende Dokumente einfach zeitnah nach.

Gut zu wissen: Wer gehört zu wem?

Im Jobcenter unterscheidet man zwei Arten des Zusammenlebens:

• Bedarfsgemeinschaft (Die Grundsicherung wird gemeinsam berechnet): Hierzu gehören Sie selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder unter 25 Jahren, die mit Ihnen im selben Haushalt leben. Wenn Sie einen Antrag stellen, gilt dieser automatisch auch für alle diese Personen.

• Haushaltsgemeinschaft (Man wohnt zusammen, wirtschaftet aber getrennt):

Hierzu gehören Personen, mit denen Sie zwar zusammenwohnen, aber kein Paar oder keine Eltern-Kind-Gemeinschaft sind. Das können z. B. Großeltern, Geschwister, Onkel und Tanten oder auch Mitbewohner in einer WG sein.

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen Schritt für Schritt durch den Antrag – melden Sie sich einfach bei uns!

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