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Erstantragstellung

Anträge auf Bürgergeld können ohne persönliche Vorsprache wie folgt gestellt werden:

Ihre formlose Antragstellung wird zur Bearbeitung weitergeleitet. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie einen Rückruf. Im Rahmen dieser telefonischen Beratung werden zunächst alle weiteren notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft* lebenden Personen erhoben und eine Probeberechnung durchgeführt. Halten Sie hierfür bitte die Angaben über ihr Einkommen sowie Ausgaben zur Miete etc. bereit.

Anschließend erhalten Sie die besprochenen und notwendigen Antragsvordrucke postalisch nach Hause gesendet.

Die ausgefüllten Antragsunterlagen reichen Sie bitte über einen der oben genannten Kommunikationswege, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen in Kopie wieder ein. Sofern alle relevanten Daten und Nachweise vollständig vorliegen, erfolgt zeitnah eine Bearbeitung Ihres Antrages.

Sofern sich in der Probeberechnung ein Anspruch auf Bürgergeld ergibt, werden sich die Kolleginnen aus der Arbeitsvermittlung ebenfalls telefonisch für ein Erstgespräch bei Ihnen melden.

Wenn Sie gemeinsam mit weiteren Mitgliedern Ihres Haushalts eine Bedarfsgemeinschaft* bilden, dann gelten Anträge auch für die anderen Personen.

Wenn Sie mit anderen Personen zusammenleben, aber mit ihnen keine Bedarfsgemeinschaft bilden, spricht man von einer Haushaltsgemeinschaft**

Ihr Antrag auf Bürgergeld wirkt in der Regel auf den ersten Tag des Monats, in dem Sie ihn gestellt haben, zurück. Das bedeutet: Sie müssen nicht zuerst alle Unterlagen und Nachweise einreichen, bevor Sie einen Antrag stellen können. Die benötigten Unterlagen müssen Sie jedoch zeitnah nachreichen.


* Bedarfsgemeinschaft: z. B.

  • Ehegatten, Lebenspartner
  • Kinder des Antragsstellers oder dessen Partnerin/Partners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im selben Haushalt

** Haushaltsgemeinschaft:

  • sonstige Verwandte und Verschwägerte z.B. Großeltern und Enkelkinder, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen
  • nicht verwandte Personen, die in einem Haushalt leben (bspw. WG)
  • Pflegekinder und Pflegeeltern
  • Geschwister, soweit sie ohne Eltern zusammenleben
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