Kontakt
Gebärdensprache
Leichte Sprache

Anspruchsvoraussetzungen

für den Bezug von Bürgergeld

Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.

  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.

  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.

  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie nicht wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können. Wer nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt ist, kann Sozialgeld erhalten.

Zum Bürgergeldrechner

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Bügergeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,

  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,

  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,

  • Kapital- und Zinserträge,

  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),

  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Bei der Anrechnung von Einkommen werden Freibeträge und bestimmte Ausgaben berücksichtigt.

Vermögen

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld,

  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,

  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),

  • Kapitallebensversicherungen,

  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.

Weitere Informationen über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) finden Sie im Merkblatt Bürgergeld.

Zurück (Neukunden)