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Neukunden

Bin ich hier richtig?

Als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar und des Landkreises Wolfenbüttel betreuen und unterstützen wir Leistungsberechtigte im Landkreis und der Stadt Wolfenbüttel.

Als Neukundin und Neukunde bezeichnet man Personen, die erstmalig oder nach einer Unterbrechung eines Leistungsbezuges von länger als 6 Monaten erneut Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jobcenter Wolfenbüttel beantragen möchte.

Ein Neuantrag ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Leistungsbezug stehen und sich lediglich Änderungen hinsichtlich der Zusammensetzung Ihrer Bedarfsgemeinschaft ergeben (z.B. Trennung, Geburt eines Kindes).

Anspruchsvoraussetzungen
für den Bezug von Bürgergeld
Zuzug aus einer anderen Stadt
Unterhalt
Erstantragstellung