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Zuständigkeiten

Regelleistung

Das Bürgergeld deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab und umfasst insbesondere Kosten für:

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bekleidung
  • Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser)
  • Telefon/Internet
  • Teilhabe am kulturellen Leben
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens

Kosten der Unterkunft + Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn diese angemessen sind. In Wolfenbüttel richtet sich die Angemessenheitsgrenze nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der Höhe der Unterkunftskosten.

Nicht zu den Nebenkosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss, in der Regel auch nicht die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Die Haushaltsenergie (Strom für Elektrogeräte, Licht, etc.) gehört ebenfalls nicht zum Bedarf der Unterkunft, sondern ist aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

Umzug

Verfahren bei Zuzug nach Wolfenbüttel (Landkreis WF und Stadt WF)

Wenn Sie den Wunsch haben umzuziehen und Ihnen bereits ein Angebot vorliegt, reichen Sie dieses im jobcenter WF ein und beantragen die Zusicherung zum Umzug. Der Umzug innerhalb von Wolfenbüttel ist von Ihnen zu begründen. Hierzu verwenden Sie bitte den folgenden Vordruck: Zusicherung für die Übernahme von Unterkunftskosten bei Anmietung einer Wohnung. Ist der Mietvertrag bereits im Vorfeld unterschrieben worden, kann keine Übernahme der Mietkaution und der Umzugskosten erfolgen.

Verfahren bei Umzug in eine andere Stadt

Sie haben den Wunsch in eine neue Stadt zu ziehen und beabsichtigen die damit verbundenen Folgekosten zu beantragen. Somit ist es zwingend notwendig, dass das Wohnungsangebot durch die neue zuständige Einrichtung auf die Angemessenheitsgrenzen geprüft wird. Sobald Sie die Bestätigung der Angemessenheit erhalten haben, entscheiden wir vor Ort über die Zustimmung zum Umzug.

» Mehr zum Thema Umzug.

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