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Vorrangige Leistungen

Leistungen der Agentur für Arbeit

Arbeitslosengeld I

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erarbeitet. Sie können sich gerne bei der zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen (⇒ weitere Informationen).

Wenn Ihr Arbeitslosengeld I die Kosten für den Lebensunterhalt nicht abdeckt, können Sie mit Bürgergeld aufstocken.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Nähere Informationen zum Anspruch auf BAB stehen unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Ausbildungsgeld

Ausbildungsgeld kann bei einer Ausbildung in z.B. einer Werkstatt für Behinderte und einer unterstützten Beschäftigung gezahlt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit,

Leistungen der Familienkassen

Kindergeld

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind unter 18 Jahren ist, regelmäßig in Ihrem Haushalt lebt und versorgt wird und ihr Wohnort in Deutschland ist (⇒ weitere Informationen)

Hat Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet, hat es unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Verlinkung: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-schulabschluss

Kinderzuschlag

Voraussetzungen:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
  • weitere Informationen

Kindesunterhalt

Beantragung /Geltendmachung: gegenüber anderem Elternteil

Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung

Beantragung /Geltendmachung: Eheleute gegenseitig

Leistungen der Kommune

Unterhaltsvorschuss (UHV)

Beantragung/Geltendmachung: Landkreis Wolfenbüttel (⇒weitere Informationen)

Voraussetzungen:

  • Der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Kindes muss in Deutschland sein.
  • Der unterhaltspflichtige Elternteil kommt den Zahlungen des gesetzlichen Mindestunterhalts nicht oder nur teilweise bzw. unregelmäßig nach.
  • Minderjährige Kinder müssen beim alleinerziehenden Elternteil leben.
  • Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gilt, dass sie sich nicht im Bezug von Bürgergeld befinden. Ebenso darf der alleinerziehende Elternteil keine Leistungen beziehen und muss ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro nachweisen.
  • weitere Informationen

Elterngeld

Grundsicherung

Voraussetzungen:

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Voraussetzung ist, dass sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

Leistungen der Kranken- und Unfallversicherung

Krankengeld

Beantragung bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Voraussetzungen:

  • Sie sind seit über 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt und sind in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert und
  • sind berufstätig oder befinden sich in einer betrieblichen Ausbildung oder
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I

Für „Minijobber“ oder Beschäftigte, die unter 6 Wochen in einem Betrieb tätig sind, besteht kein Anspruch auf Krankengeld

Mutterschaftsgeld

Voraussetzungen:

Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt, d.h. sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag.

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die Anspruch auf Krankengeld haben. Zudem müssen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Darüber hinaus gibt es gegebenenfalls den sogenannten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Arbeitgeber.

Sollten Sie einen Minijob ausüben, besteht ggf. ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Verletztengeld

  • Wird von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Unfallversicherung

Leistungen der Rentenversicherung

Erwerbsminderungsrente

Voraussetzungen:

  • Unterstützungsleistung für Menschen, deren Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt ist.
  • Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Rententräger

Witwen/Halbwaisenrente

  • Bei Verlust eines Ehepartners oder eines Elternteils besteht evtl. ein Anspruch auf Witwen bzw. Halbwaisenrente
  • Nähere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Rententräger

Altersrente

Mit Erreichen der Regelaltersrente haben Sie ggf. Anspruch auf die Altersrente. Sollte diese sehr gering sein, oder Sie haben nicht gearbeitet und daher keinen Anspruch, wenden Sie sich bitte an die Grundsicherung des Landkreises.

Sonstige finanzielle Möglichkeiten

Insolvenzgeld

Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt (auch „Insolvenzereignis“ genannt) Anspruch auf Insolvenzgeld.

Ein Insolvenzereignis liegt auch vor, wenn:

  • festgestellt wurde, dass die offenen Schulden Ihres Arbeitgebers nicht mehr beglichen werden können oder
  • Ihr Arbeitgeber nichts mehr unternimmt, um den Betrieb weiterzuführen.

Welche weiteren Umstände als Insolvenzereignis gelten, erfahren Sie im Merkblatt Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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