Kontakt
Gebärdensprache
Leichte Sprache

Vorrangige Leistungen

Leistungen der Agentur für Arbeit

Arbeitslosengeld I

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erarbeitet. Sie können sich gerne bei der zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen (⇒ weitere Informationen).

Wenn Ihr Arbeitslosengeld I die Kosten für den Lebensunterhalt nicht abdeckt, können Sie mit Bürgergeld aufstocken.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Nähere Informationen zum Anspruch auf BAB stehen unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Ausbildungsgeld

Ausbildungsgeld kann bei einer Ausbildung in z.B. einer Werkstatt für Behinderte und einer unterstützten Beschäftigung gezahlt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit,

Leistungen der Familienkassen

Kindergeld

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind unter 18 Jahren ist, regelmäßig in Ihrem Haushalt lebt und versorgt wird und ihr Wohnort in Deutschland ist (⇒ weitere Informationen)

Hat Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet, hat es unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Verlinkung: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-schulabschluss

Kinderzuschlag

Voraussetzungen:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
  • weitere Informationen

Kindesunterhalt

Beantragung /Geltendmachung: gegenüber anderem Elternteil

Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung

Beantragung /Geltendmachung: Eheleute gegenseitig

Leistungen der Kommune

Unterhaltsvorschuss (UHV)

Beantragung/Geltendmachung: Landkreis Wolfenbüttel (⇒weitere Informationen)

Voraussetzungen:

  • Der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Kindes muss in Deutschland sein.
  • Der unterhaltspflichtige Elternteil kommt den Zahlungen des gesetzlichen Mindestunterhalts nicht oder nur teilweise bzw. unregelmäßig nach.
  • Minderjährige Kinder müssen beim alleinerziehenden Elternteil leben.
  • Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gilt, dass sie sich nicht in Bezug von Hartz-IV-Leistungen bzw. Sozialgeld befinden. Ebenso darf der alleinerziehende Elternteil keine Leistungen beziehen und muss ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro nachweisen.
  • weitere Informationen

Elterngeld

Grundsicherung

Voraussetzungen:

  • Der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Kindes muss in Deutschland sein.
  • Der unterhaltspflichtige Elternteil kommt den Zahlungen des gesetzlichen Mindestunterhalts nicht oder nur teilweise bzw. unregelmäßig nach.
  • Minderjährige Kinder müssen beim alleinerziehenden Elternteil leben.
  • Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gilt, dass sie sich nicht in Bezug von Hartz-IV-Leistungen bzw. Sozialgeld befinden. Ebenso darf der alleinerziehende Elternteil keine Leistungen beziehen und muss ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro nachweisen

Leistungen der Kranken- und Unfallversicherung

Krankengeld

Beantragung bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Voraussetzungen:

  • Der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Kindes muss in Deutschland sein.
  • Der unterhaltspflichtige Elternteil kommt den Zahlungen des gesetzlichen Mindestunterhalts nicht oder nur teilweise bzw. unregelmäßig nach.
  • Minderjährige Kinder müssen beim alleinerziehenden Elternteil leben.
  • Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gilt, dass sie sich nicht in Bezug von Hartz-IV-Leistungen bzw. Sozialgeld befinden. Ebenso darf der alleinerziehende Elternteil keine Leistungen beziehen und muss ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro nachweisen.

Mutterschaftsgeld

Voraussetzungen:

  • Der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Kindes muss in Deutschland sein.
  • Der unterhaltspflichtige Elternteil kommt den Zahlungen des gesetzlichen Mindestunterhalts nicht oder nur teilweise bzw. unregelmäßig nach.
  • Minderjährige Kinder müssen beim alleinerziehenden Elternteil leben.
  • Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gilt, dass sie sich nicht in Bezug von Hartz-IV-Leistungen bzw. Sozialgeld befinden. Ebenso darf der alleinerziehende Elternteil keine Leistungen beziehen und muss ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro nachweisen.

Verletztengeld

  • Wird von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Unfallversicherung

Leistungen der Rentenversicherung

Erwerbsminderungsrente

Voraussetzungen:

  • Unterstützungsleistung für Menschen, deren Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt ist.
  • Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Rententräger

Witwen/Halbwaisenrente

  • Bei Verlust eines Ehepartners oder eines Elternteils besteht evtl. ein Anspruch auf Witwen bzw. Halbwaisenrente
  • Nähere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Rententräger

Altersrente

Mit Erreichen der Regelaltersrente haben Sie ggf. Anspruch auf die Altersrente. Sollte diese sehr gering sein, oder Sie haben nicht gearbeitet und daher keinen Anspruch, wenden Sie sich bitte an die Grundsicherung des Landkreises.

Sonstige finanzielle Möglichkeiten

Insolvenzgeld

Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt (auch „Insolvenzereignis“ genannt) Anspruch auf Insolvenzgeld.

Ein Insolvenzereignis liegt auch vor, wenn:

  • festgestellt wurde, dass die offenen Schulden Ihres Arbeitgebers nicht mehr beglichen werden können oder
  • Ihr Arbeitgeber nichts mehr unternimmt, um den Betrieb weiterzuführen.

Welche weiteren Umstände als Insolvenzereignis gelten, erfahren Sie im Merkblatt Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zurück (Geldleistungen)