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Umzug

Wohnung

Verfahren Zusicherung/Umzug

Bitte beachten Sie die örtlichen Angemessenheitsgrenzen. Die Übernahme der Kaution muss gesondert beantragt werden. Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben, kann keine Zusicherung/Übernahme der Mietkaution erfolgen.

Wenn Sie den Wunsch haben umzuziehen, stellen sie vor dem unterschreiben des Mietvertrages einen Antrag auf Zusicherung beim Jobcenter, in dessen Zuständigkeit die neue Wohnung liegt. Hierfür ist eine Begründung für den Umzug und ein nicht unterschriebener Mietvertrag notwendig.

Renovierung

Renovierungskosten können bei Notwendigkeit beantragt werden.

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