Kontakt
Gebärdensprache
Leichte Sprache

Bürgergeldrechner

Der Bürgergeldrechner soll Ihnen helfen zu ermitteln, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Beachten Sie bitte, dass diese Berechnung nicht verbindlich ist und nicht automatisch zu einem Rechtsanspruch auf Bürgergeld führt.

Allgemeine Angaben

Ich wohne in einer Partnerschaft
Ich bin Schüler/Student/Azubi unter 25
Mein Partner ist minderjährig
Mein Partner ist Schüler/Student/Azubi unter 25

Allgemeine Angaben

Geben Sie hier bitte "Ja" an, wenn Sie mit

  • Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner
  • Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner
  • Ihrer Lebensgefährtin oder Ihrem Lebensgefährten

in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Sofern Sie oder die weitere Person in Ihrer Partnerschaft unter 18 Jahre alt ist, geben Sie bitte „Ja“ an.

Kosten der Unterkunft

Ich wohne
Monatliche KaltmieteDarlehenskosten
Nebenkosten / Monat
Heizkosten / Monat

Kosten der Unterkunft

Bitte geben Sie jeweils die durchschnittlichen Kosten der letzten zwölf Monate an. Bitte geben Sie die Zinsen für das Darlehen ohne Berücksichtigung der Tilgung an.
Bitte beachten Sie, dass dieser Rechner keine Aussage darüber trifft, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Hier finden Sie die zurzeit geltenden Mietobergrenzen.

Mehrbedarf

Ich bin alleinerziehend
Ich bin / meine Partnerin ist schwanger

Mehrbedarf

Ab der 13. Schwangerschaftswoche haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des persönlichen Regelsatzes. Als alleinerziehende Person haben Sie die Möglichkeit, zusätzliches Geld zu erhalten. Die genaue Höhe dieses Betrags hängt von der Anzahl und dem Alter Ihrer Kinder ab.

Monatliches Einkommen

Monatliches eigenes Einkommen
Monatliches Einkommen des Partners

Monatliches Einkommen

Bitte geben Sie sowohl Ihr Brutto- als auch Ihr Nettoeinkommen in die entsprechenden Felder ein. Wenn Ihre Partnerin, Ihr Partner oder eines Ihrer Kinder unter 25 Jahren ebenfalls Einkommen erzielt, geben Sie diese bitte ebenfalls an.

Wenn Sie über Einkommen verfügen, wird ein Teil davon nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Um den Freibetrag korrekt zu berechnen, ist es wichtig, dass Sie sowohl Ihr Brutto- als auch Ihr Nettoeinkommen angeben. Bei einem Minijob (bis zu 520,00 Euro im Monat) sind Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen identisch. Bitte tragen Sie dennoch beide Werte ein.

Sonstiges monatliches Einkommen

Kindergeld
Kinderzuschlag
Elterngeld
Rente
Unterhalt
Sonstiges

Sonstiges monatliches Einkommen

Bitte tragen Sie alle weiteren Einkommensquellen ein, die in Ihrem Haushalt monatlich vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld, Rente oder andere Einkünfte (z. B. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt). Für den Kinderzuschlag sollte ein entsprechender Bescheid der Familienkasse vorliegen. Beachten Sie, dass diese Einkommen vollständig auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Bitte geben Sie jeweils den Gesamtbetrag für alle Mitglieder an. Zum Beispiel den Gesamtbetrag des Kindergeldes für alle Kinder.

Kinder

Kind
... ist Schüler/Student/Azubi unter 25
Monatliches Einkommen

Kinder

Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer Kinder und deren jeweiliges Alter an. Dies ist erforderlich, da der Anspruch auf Leistungen je nach Alterskategorie abweichen kann.

Bitte beachten Sie, dass Kinder ab 25 Jahren eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden und daher selbst einen Antrag stellen müssen.

Errechneter Bedarf
Insgesamt anzurechnendes Einkommen
Bürgergeld-Anspruch

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und führt nicht zu einem Rechtsanspruch auf Bürgergeld. Die Regelungen zum Bürgergeld sind komplex. In der Praxis kann die Berechnung aufgrund zahlreicher Sonderregeln zu einem abweichenden Ergebnis führen.