Bildung und Teilhabe
Geld für Kinder und Jugendliche
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Recht darauf, überall mitzumachen. Wenn Sie finanzielle Hilfe durch die neue Grundsicherung bekommen, bezahlt das Jobcenter viele wichtige Dinge für Ihre Kinder. Das nennt man auch das „Bildungspaket“.
Das ist neu ab Juli 2026: Die Anträge für das Bildungspaket wurden stark vereinfacht und digitalisiert. Sie können die Nachweise für Ausflüge oder Mitgliedsbeiträge jetzt ganz schnell mit dem Smartphone hochladen, damit das Geld noch schneller bei Ihnen ankommt.
Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Anträge auszufüllen.
Sprechen Sie uns einfach an, damit Ihre Kinder alle Chancen haben!
Ausflüge und Klassenfahrten
Was wird bezahlt?
Das Jobcenter übernimmt die echten Kosten für Ausflüge von der Kita oder Schule (zum Beispiel für die Fahrkarte oder den Eintritt). Auch mehrtägige Klassenfahrten werden voll bezahlt.
Was wird nicht bezahlt?
Taschengeld müssen Sie selbst bezahlen.
Schulbedarf
Was wird bezahlt?
Damit Ihr Kind alles für die Schule hat, gibt es finanzielle Unterstützung für Stifte, Hefte, Ranzen, Taschenrechner oder Sportzeug.
Wann gibt es das Geld?
Das Geld wird zweimal im Jahr automatisch ausgezahlt: einmal im Sommer zum Start des neuen Schuljahres und einmal im Februar zum zweiten Halbjahr.
Wichtig: Sie müssen dafür keinen extra Antrag stellen! Nur bei der Einschulung oder wenn Ihr Kind älter ist, braucht das Jobcenter eine Schulbescheinigung.
Lernförderung
Nachhilfe (Lernförderung)
Wenn Ihr Kind schlechte Noten hat und die Schule keine eigene Hilfe anbietet, bezahlt das Jobcenter eine Nachhilfe.
So geht's: Die Lehrerin oder der Lehrer muss bestätigen, dass Ihr Kind die Hilfe benötigt.
Hier finden Sie den Antragsvordruck Lernförderung
Mittagsverpflegung
Mittagessen in der Kita oder Schule
Geht Ihr Kind in eine Ganztagsschule, eine Kita oder zur Tagesmutter? Wenn dort gemeinsam Mittag gegessen wird, übernimmt das Jobcenter die Kosten dafür.
Gesellschaftliche Teilhabe
Mitmachen bei Freizeit und Sport
Jedes Kind unter 18 Jahren soll die Möglichkeit haben, bei Sport, Musik oder Kultur mitzumachen.
Dafür gibt es 15 Euro im Monat (maximal 180 Euro im Jahr) für jedes Kind. Das Geld kann für den Sportverein, für Musikunterricht oder für Ferienfreizeiten genutzt werden.
Antragsvordruck Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Weitere Informationen
Ansprechpartnerin für Fragen und Antragstellung:
Tel.: 05331 901 518
Zuständigkeit (nach Wohnort): 38302 Wolfenbüttel, Baddeckenstedt, Sickte, Elm-Asse, Schladen, Cremlingen
Tel.: 05331 901 404
Zuständigkeit (nach Wohnort): 38300 und 38304 Wolfenbüttel, 38312 Oderwald