Kontakt
Gebärdensprache
Leichte Sprache

Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien haben einen individuellen Rechtsanspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das "Bildungspaket" finanziert seit 2011 Schulmaterial und Lernförderung sowie Mittagessen in Schule, Hort oder Kita. Auch die Teilnahme bei Sport, Musik oder Kultur oder an Schulausflügen wird unterstützt.

Eintägige Schul- und Kita-Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Für anspruchsberechtigte Kinder und Schüler/innen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Kita- oder Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernommen. Darunter fallen Aufwendungen wie Fahrtkosten und Eintrittsgelder, nicht aber Taschengeld. Dieses wird durch den Regelbedarf beglichen.

Grundlage für die zu übernehmenden Aufwendungen sind die schulrechtlichen Bestimmungen. Die Kosten sind innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraums nachzuweisen.

Schulbedarf

Die Anerkennung des persönlichen Schulbedarfs sichert bedürftigen Kindern und Jugendlichen die notwendige Bildungsteilhabe. Schülerinnen und Schüler erhalten für die Ausstattung eine finanzielle Unterstützung jeweils zum 1. August und zum 1. Februar eines jeden Schuljahres (im Jahr 2020 waren dies 100,00 Euro zum 01.08. und 50,00 Euro zum 01.02. Seit 2021 erfolgt eine jährliche Erhöhung).

Der Schulbedarf dient der Anschaffung von Gegenständen, die für den Schulbesuch benötigt werden. Dazu gehören neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte und Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial, Knetmasse).

Ein zusätzlicher Antrag ist hierfür nicht erforderlich. In der Regel muss im Jahr der Einschulung oder bei Schüler/innen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Diese Leistungen können auch für Kinder gewährt werden, die ab August einen Schulkindergarten besuchen.

Lernförderung

Wenn schulische Angebote nicht ausreichen, um das wesentliche Lernziel zu erreichen, können Eltern für ihre Kinder eine Lernförderung beantragen. soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Vorrangig sind die meist kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (z.B. von Fördervereinen) in Anspruch zu nehmen.

Antragsvordruck Lernförderung

Mittagsverpflegung

Kinder und Jugendliche in Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Hort oder im Rahmen der Kindertagespflege haben einen Anspruch auf gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Hierfür können Mehraufwendungen vom Jobcenter übernommen werden, sofern eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung angeboten wird.

Gesellschaftliche Teilhabe

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen in der Gemeinschaft Leben steht Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Betrag in Höhe von bis zu 15 Euro monatlich bzw. maximal 180 Euro jährlich zu. Dieser wird dann zum Beispiel für Mitgliedschaftsbeiträge von Vereinen eingesetzt, für den Unterricht von künstlerischen Fächern sowie für die Teilnahme an Freizeiten. Die Kosten sind innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraums nachzuweisen.

Antragsvordruck Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Weitere Informationen

Ansprechpartnerin für Fragen und Antragstellung:

Frau Kaufmann
Frau Kaufmann
Bildung und Teilhabe
Frau Schmalkoke
Frau Schmalkoke
Bildung und Teilhabe
Zurück (Geldleistungen)