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Aktuelles

Sie können finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter Wolfenbüttel folgende Leistungen:

  • Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)
  • Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
  • bestimmte einmalige Leistungen bzw. Leistungen für Mehrbedarfe
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind

Neueste Informationen

Geldleistungen: Erhöhung der Regelsätze ab 01.01.2024

Änderung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO zum 01.07.2024

Mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 vom 10.05.2024, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 16.05.2024, werden die unpfändbaren Beträge gemäß § 850c ZPO zum 01.07.2024 erhöht. Der unpfändbare Grundbetrag (Eingangsbetrag) beträgt nun 1.491,75 Euro monatlich (bisher 1.402,28 Euro monatlich).

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