Aktuelles
Sie können finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können.
Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter Wolfenbüttel folgende Leistungen:
- Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)
- Grundsicherungsgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- bestimmte einmalige Leistungen bzw. Leistungen für Mehrbedarfe
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind
Neueste Informationen
Geldleistungen: Erhöhung der Regelsätze ab 01.01.2025
Änderung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO zum 01.07.2026
Mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 26.03.2026, werden die unpfändbaren Beträge gemäß § 850c ZPO zum 01.07.2026 erhöht. Der unpfändbare Grundbetrag (Eingangsbetrag) beträgt nun 1.587,40 Euro monatlich (bisher 1.555,00 Euro monatlich).