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Aktuelles

Sie können finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter Wolfenbüttel folgende Leistungen:

  • Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)
  • Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
  • bestimmte einmalige Leistungen bzw. Leistungen für Mehrbedarfe
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind

Neueste Informationen

Geldleistungen: Erhöhung der Regelsätze ab 01.01.2023

*Einmalzahlung nach § 71 SGB II auf einen Blick – "Kinderfreizeitbonus"

Anspruchsberechtigte:

  • Einmalzahlung i. H. v. 100 Euro für Minderjährige mit Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld im Monat August 2021
  • Ausnahme: Bezug von Kinderzuschlag (Zuständigkeit: Familienkasse)
  • Besonderheit: liegt Leistungsbezug in zwei Bedarfsgemeinschaften(BG)vor, erfolgt Auszahlung über die BG, in der das Kindergeld angerechnet wird

*Änderung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO zum 01.07.2021

Mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021 vom 10.05.2021, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 21.05.2021, werden die unpfändbaren Beträge gemäß § 850c ZPO zum 01.07.2021 erhöht. Der unpfändbare Grundbetrag (Eingangsbetrag) beträgt nun 1.252,64 Euro monatlich (bisher 1.178,59 Euro monatlich).

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