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Geldleistungen

Das Jobcenter Wolfenbüttel erbringt die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Bürgergeld). Die Leistungen bestehen aus den Regelleistungen, Mehrbedarfen und Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Da die Unterkunftskosten von örtlichen Verhältnissen abhängig sind, wird die Höhe je nach Ort unterschiedlich bemessen. Für konkrete Auskünfte zu den Unterkunftskosten im Landkreis Wolfenbüttel wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson im Leistungsbereich.

Mehrere Personen (z.B. Eheleute, Eltern mit Kindern bis 25 Jahre) bilden sogenannte Bedarfsgemeinschaften. Die Hilfe wird für diese Gemeinschaften insgesamt bemessen und ausgezahlt. Leistungen zur Grundsicherung werden nachrangig gewährt, d. h. der Hilfebedürftige muss alles unternehmen, um die Bedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Hierzu zählt auch, bestehende Leistungsansprüche bei anderen Sozialleistungsträgern zu verfolgen.

Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist die Abgabe eines Antrages. Bedarfsgemeinschaften bestimmen hierbei einen Bevollmächtigten, der sie vertritt. Für Zeiten vor der Antragstellung werden keine Leistungen erbracht. Das Jobcenter Wolfenbüttel bietet Termine für eine persönliche Antragstellung an. Dabei können bestehende Probleme mit dem Antragsformular und klärungsbedürftige Fragen besprochen werden. Ein vollständig ausgefüllter und mit allen notwendigen Unterlagen versehener Antrag erleichtert die Bearbeitung und verkürzt die Bearbeitungszeit. Eine Terminabsprache mit Ihrer Ansprechperson im Leistungsbereich ist daher empfehlenswert.

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