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Unternehmen

Der gemeinsame Arbeitgeber-Service Wolfenbüttel

Aus Wolfenbüttel fahren täglich mehr Menschen in andere Kreise und Städte zur Arbeit, als in den Landkreis einpendeln.

Doch auch hier im Landkreis gibt es viele attraktive Unternehmen. Die öffentliche Verwaltung, das Gesundheitswesen sowie der Einzelhandel sind die drei Wirtschaftsbereiche mit der größten Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. (Stand Dezember 2020)

Wer in Wolfenbüttel eine Arbeitsstelle sucht, hat in folgenden Bereichen gute Chancen: Öffentliche Verwaltung, Baugewerbe & Sozialwesen

Hier konnten wir im Jahr 2020 die höchsten Stelleneingänge zählen.

Für Arbeits- und Ausbildungssuchende

Sie suchen eine Arbeit oder eine Ausbildung?

Sie möchten unser Angebot nutzen?

Sprechen Sie uns an, wir vermitteln gerne einen Kontakt.

  • Wir bieten Ihnen aktive Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz
  • Wir pflegen Kontakte zu den Arbeitgebern im Landkreis
  • Wir haben einen sehr guten Überblick über Beschäftigungsmöglichkeiten und die dazugehörigen Anforderungen der Unternehmen

Für Unternehmen

Sie suchen Personal für Ihr Unternehmen?

Unser Dienstleistungsangebot für Sie:

  • Beratung & Unterstützung bei der Besetzung von offenen Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Beratung zu betrieblicher Aus- und Weiterbildung
  • Beratung und Unterstützung zur Eingliederung besonders förderungsbedürftigen Personengruppen
  • Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Wolfenbüttel sowie Bearbeitung bzw. Weiterleitung Ihrer Anträge
  • Beratung zu aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt (z.B. Strukturwandel, Transformation)

Unsere Hotline für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 (kostenfrei)

Teilhabechancengesetz

Trotz guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Personen kaum einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose jedoch einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach der Beschäftigungsaufnahme. Diese Unterstützung können wir bieten, wenn Sie als Arbeitgeber für diese langzeitarbeitslosen Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in Teilzeit, zur Verfügung stellen. Dies gilt für alle Arten von Tätigkeiten und Branchen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt §16i SGB II

  • Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei der Einstellung von arbeitsmarktfernen Personen, die bereits seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten und über 25 Jahre alt sind.
  • In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100%, im dritten Jahr 90%, im vierten Jahr 80% und im fünften Jahr 70%.
  • Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber nach dem gezahlten Arbeitsentgelt - für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Im Rahmen der geförderten Beschäftigung können Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3000€ übernommen werden.
  • Im ersten Jahr der Beschäftigung beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für die Arbeitnehmer/in. Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen §16e SGB II

Voraussetzung ist die Einstellung von Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die mindestens 2 Jahre arbeitslos sind. Die Förderung richtet sich an alle Arbeitgeber, die Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in Teilzeit, für langzeitarbeitslose Menschen zur Verfügung stellen.

  • Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren; im ersten Jahr 75% und im zweiten Jahr 50% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  • In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für die Arbeitnehmer/in. Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden.
  • Ganz oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihre Ansprechpersonen

Frau Bode
Frau Bode
Frau Strauß
Frau Strauß
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