Arbeitsvermittlung
Allgemeiner Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen der Person, die das Grundsicherungsgeld beantragt (sogenannte Bevollmächtigter der Bedarfsgemeinschaft).
Bei Fragen zu Geldleistungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihre Ansprechperson im Leistungsbereich.
Hilfe für junge Menschen unter 25 Jahre
1. Arbeitsvermittlung (15 bis 24 Jahre)
Wir helfen Dir beim Übergang von der Schule in den Beruf oder in eine Ausbildung. Gemeinsam planen wir Deinen Weg. Dafür bieten wir Coachings, Beratung und praktische Hilfen an. Wir arbeiten eng mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und dem PACE-Zentrum der Caritas zusammen.
2. Aufsuchende Beratung (Hilfe bei Problemen)
Wenn es im Leben mal nicht rund läuft, lassen wir Dich nicht allein.
Wir unterstützen junge Menschen bei schweren Problemen (z. B. psychische Probleme, Sucht oder Schulden). Wir begleiten Sie zu wichtigen Terminen oder besuchen Sie auf Wunsch auch zu Hause oder an einem anderen Ort außerhalb des Jobcenters.
3. Auszug aus dem Elternhaus
Normalerweise wohnen junge Menschen unter 25 Jahren bei ihren Eltern. Wenn es zu Hause aber schwere Probleme gibt oder Du wegen einer Ausbildung umziehen müssen, unterstützen wir Dich. Sprich uns an – wir prüfen Deinen Fall.
Deine zuständige Ansprechperson findest Du hier.
Gemeinsam in Ihre berufliche Zukunft: Arbeitsvermittlung ab 25 Jahren
Wir möchten Sie auf Ihrem Weg in Arbeit bestmöglich begleiten! Wenn Sie Unterstützung durch die neue Grundsicherung erhalten, arbeiten wir Hand in Hand nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ zusammen:
• Das tun wir für Sie (Fördern):
Vom ersten Tag an steht Ihnen eine persönliche Ansprechperson fest zur Seite. Wir nehmen uns Zeit für Sie: Gemeinsam schauen wir, was Sie besonders gut können, und suchen nach passenden Arbeitsplätzen. Auch maßgeschneiderte Weiterbildungen oder Kurse planen wir ganz individuell mit Ihnen.
• Das bringen Sie mit ein (Fordern):
Damit wir Ihr Ziel schnell erreichen, ist Ihre aktive Mitarbeit unverzichtbar. Das bedeutet, dass Sie fleißig Bewerbungen schreiben, an unseren vereinbarten Programmen teilnehmen und Termine zuverlässig wahrnehmen. Wichtiger Hinweis zum neuen Gesetz ab Juli 2026: Bitte beachten Sie, dass das Gesetz bei fehlender Mitwirkung oder dem Ablehnen zumutbarer Arbeit leider spürbare finanzielle Kürzungen vorgibt. Lassen Sie uns also gut zusammenarbeiten, damit es gar nicht erst dazu kommt!
Wir sind für Sie da!
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen! Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie direkt über den Link auf unserer Internetseite.
Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie hier.
Bereich Selbständige / Existenzgründer
Bereich für Selbständigkeit oder Existenzgründungen
Unser Motto:
Stärken nutzen, Handlungsbedarfe erkennen, beraten und auf dem Weg in eine tragfähige Selbständigkeit begleiten
Auch bei Ausübung einer Selbständigkeit - unabhängig von der Unternehmensform - können Sie für einen gewissen Zeitraum Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn Ihr Gewinn nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Lassen Sie sich hierzu von unserem Leistungsteam beraten, wenn Sie noch nicht im Bezug von Bürgergeld sind.
Als Person in der Existenzgründung haben Sie im Jobcenter Wolfenbüttel kompetente Ansprechpersonen an Ihrer Seite. Wenn Sie eine Vision haben, mit der Sie sich selbständig machen möchten, sprechen Sie uns an. Hier finden Sie einen Fragebogen zur Existenzgründung. Dieser Fragebogen wird nach Ihrer Rücksendung ausgewertet und das Ergebnis mit Ihnen persönlich besprochen.
Unsere Beratungsfachkraft für selbständige Personen unterstützt auch, wenn Sie im Leistungsbezug sind, Ihre Einkünfte aber zum Leben noch nicht ausreichen.
Das Jobcenter Wolfenbüttel kooperiert mit externen Dienstleistungsunternehmen, die zusätzlich Unterstützungsangebote bieten, sofern dies für den Übergang in eine tragfähige und von Transferleistungen unabhängige Selbständigkeit führen kann.
Anders als in Ihrer Finanzbuchhaltung oder in Ihrer Steuererklärung gelten im SGB II bei Selbständigkeit jedoch andere Normen und Verordnungen. Beachten Sie daher vor einer Antragstellung unbedingt das Merkblatt für Selbständige.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für eine Selbständigkeit geeignet sind, prüfen Sie mit Hilfe dieses persönlichen Einschätzungstests, ob der Gang in eine selbständige Tätigkeit für Sie der richtige Weg ist und lassen sich bei Ihrer Entscheidung hiervon unterstützen.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationsveranstaltungen für Existenzgründende, welche einmal pro Quartal in unserem Haus stattfinden. Hier stellen Ihnen die Beratungsfachkraft für Selbständige und eine Unternehmensberatung die Themen Selbständigkeit, das Bürgergeld für Existenzgründende sowie Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Gründungsidee vor. Beachten Sie bitte die Termine auf unserer Internetseite, sowie den Aushängen in unserem Hause oder sprechen Sie Ihre persönliche Ansprechperson an.
Eine Sprechstunde für Selbständige und Existenzgründende wird an jedem Mittwoch von 12:00 Uhr - 13:00 Uhr angeboten. Vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin unter der Email-Adresse: Jobcenter-Wolfenbuettel.786@jobcenter-ge.de oder sprechen Sie während der Öffnungszeiten am Empfang vor.
Bei weiteren Fragen zu Ihrer Selbständigkeit wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson.
Unterstützung für Erziehende und Alleinerziehende
Eltern leisten jeden Tag Großartiges. Wenn Sie mit Ihren Kindern Unterstützung durch die neue Grundsicherung bekommen, möchten wir Ihnen im Jobcenter Wolfenbüttel den Rücken stärken.
Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu beraten, damit Sie Familie und Beruf gut unter einen Hut bringen können.
Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler stehen Ihnen zur Seite und helfen beim Einstieg in die Arbeitswelt nach der Elternzeit.
Ein besonderes Projekt leitet Frau Attia - ein Projekt für Erziehende. Sie weiß ganz genau, wie viel Kraft, Organisation und Mut der Familienalltag erfordert.
Gemeinsam mit Frau Attia finden Sie Antworten auf wichtige Fragen:
• Wie gelingt mir nach der Elternzeit der Wiedereinstieg in den Beruf?
• Welche privaten und beruflichen Ziele möchte ich für mich erreichen?
• Welches Vorbild möchte ich für meine Kinder sein?
• Wer kann mich auf meinem Weg im Alltag entlasten und unterstützen?
• Wie und wo finde ich eine gute und verlässliche Betreuung für meine Kinder?
Schon gewusst? Ab Juli 2026 legt der Gesetzgeber noch größeren Wert darauf, die Kinderbetreuung lückenlos abzusichern. Wir unterstützen Sie nun noch intensiver und flexibler dabei, passende Betreuungsplätze zu finden, damit Sie sich ohne Sorgen Ihrer beruflichen Zukunft widmen können.
Lassen Sie uns unkompliziert starten!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie einfach Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter an – sie stellt dann ganz schnell den Kontakt zu Frau Attia für Sie her.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Familie ein Stück auf Ihrem Weg zu begleiten!
Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
Wenn Sie eine gesundheitliche Einschränkung oder Behinderung haben, möchten wir Sie ganz besonders unterstützen, eine passende Ausbildung oder Arbeit zu finden. Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihre Arbeitskraft nachhaltig zu stärken, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Die Hilfen zur beruflichen Rehabilitation sind sehr vielseitig. Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
• Herausfinden, was geht: Diagnose- und Eignungstests, um Ihre Stärken und Fähigkeiten genau kennenzulernen.
• Lernen und Weiterentwickeln: Berufliche Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung), die perfekt zu Ihrer gesundheitlichen Situation passen.
• Gezielte Unterstützung: Spezielle Kurse und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
• Hilfe für Arbeitgeber: Finanzielle Zuschüsse für Betriebe, die Ihnen eine Chance geben und Ihren Arbeitsplatz passend ausstatten.
Das ist neu ab Juli 2026: Die gesetzlichen Änderungen machen es für Sie noch einfacher! Anträge und medizinische Gutachten können nun digitaler und spürbar schneller bearbeitet werden. Zudem arbeiten wir noch enger und unbürokratischer mit den Rentenversicherungen und Krankenkassen zusammen, damit Sie alle Hilfen wie aus einer Hand erhalten.
Die Maßnahmen können direkt in Betrieben, in Ausbildungszentren oder in speziellen Einrichtungen für berufliche Rehabilitation stattfinden – ganz so, wie es für Sie am besten ist.
Bitte sprechen Sie bei Fragen ihre persönliche Ansprechperson an.
Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Sie stark für die Zukunft zu machen!
Förderangebote: Finanzielle Hilfe auf Ihrem Weg in den Beruf
Unser großes Ziel ist es, Sie stark für den Arbeitsmarkt zu machen, damit Sie bald wieder unabhängig von finanzieller Unterstützung leben können. Dafür hält das Jobcenter Wolfenbüttel viele praktische Förderangebote für Sie bereit.
Gemeinsam mit Ihrer persönlichen Ansprechperson, erstellen Sie einen maßgeschneiderten Fahrplan.
Mit Einführung der Neuen Grundsicherung ab 01.07.2026 wird der bisherige Kooperationsplan zu einer rechtlich verbindliche Integrationsvereinbarung. Hier halten wir gemeinsam fest, welche Unterstützung Sie bekommen und welche Schritte Sie als Nächstes gehen.
Diese finanziellen Hilfen können Sie (teilweise auch direkt online) aus unserem Vermittlungsbudget beantragen:
1. Unterstützung bei der Bewerbung (Anbahnung)
• Bewerbungskosten: Pauschale Erstattung für das Erstellen und Versenden Ihrer Bewerbungsunterlagen (gilt nicht für Online-Bewerbungen)
• Fahrtkosten: Übernahme der Reisekosten zu Ihren Vorstellungsgesprächen
• Nachweise: Kosten für wichtige Zertifikate oder notwendige Übersetzungen.
2. Unterstützung beim Start im neuen Job (Aufnahme)
• Fahrtkosten: Zuschüsse für die täglichen Pendelfahrten zur neuen Arbeitsstelle.
• Umzug & Pendeln: Unterstützung bei Umzugskosten oder doppelter Haushaltsführung, wenn der neue Job weiter weg liegt.
• Arbeitsmittel: Kosten für spezielle Kleidung oder Werkzeuge, die Ihnen der Arbeitgeber nicht stellt.
• Mobilität: Hilfen für den Führerschein (Klasse B) oder für die Anschaffung/Reparatur eines Autos, falls das für den Job absolut notwendig ist.
3. Kurse, Coachings und Gutscheine (Aktivierung)
Wir bieten Ihnen abwechslungsreiche Bewerbungscoachings, Praktika oder Weiterbildungen an. Dafür nutzen wir den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), den Sie ganz unkompliziert bei zertifizierten Bildungsträgern einlösen können.
Jede finanzielle Förderung wird ganz individuell auf Ihre Situation abgestimmt. Wenden Sie sich einfach an Ihre persönliche Ansprechperson – wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und freuen uns darauf, Ihren Neustart zu unterstützen!
Lassen Sie uns darüber sprechen!
Angebote zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung
Die zur Verfügung stehenden Angebote zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung sind sehr vielfältig und reichen vom individuellen persönlichen Einzel-/Bewerbungscoaching, über die Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung, die Teilnahme an einem Praktikum bei einem Arbeitgeber, bis hin zur Teilnahme an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme mit praktischen Anteilen.
In der Regel benötigen Sie für die Teilnahme an einem entsprechenden Angebot einen sogenannten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (Abkürzung „AVGS“), welchen Sie direkt beim Anbieter (in der Regel niedergelassene Bildungsträger hier in der Region) einlösen können. Im Einzelfall genügt auch ein sogenanntes „Zuweisungsschreiben“ des Jobcenters.
Ihre persönliche Ansprechperson steht Ihnen bei Fragen und Interesse gern zur Verfügung und informiert Sie über individuelle Teilnahmemöglichkeiten. Über den Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/avgs) haben Sie die Möglichkeit, bereits eigenständig nach passenden Angeboten zu suchen.
Förderung der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsgelegenheiten
Wir möchten Sie dabei unterstützen, neue berufliche Wege zu gehen und Ihre Fähigkeiten voll zu entfalten! Unsere Weiterbildungsangebote sind genau das Richtige für Sie, wenn:
• Sie zum ersten Mal einen echten Berufsabschluss machen möchten.
• Sie einen neuen Abschluss wagen wollen, weil Sie schon länger nicht mehr in Ihrem gelernten Beruf gearbeitet haben.
• Sie sich einfach beruflich weiterqualifizieren möchten, um auf dem Arbeitsmarkt so richtig durchzustarten.
Folgende Kosten können ggf. bei einer Weiterbildung übernommen werden:
Lehrgangskosten, anfallenden Fahrtkosten, Kosten für Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren und bei Bedarf auch die Kosten für die Kinderbetreuung (Pauschale).
Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs)
Manchmal ist der Schritt auf den ganz normalen Arbeitsmarkt nach einer längeren Pause noch zu groß. Hier kann eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung eine wunderbare und sinnvolle Brücke für Sie sein. In einem „geschützten Rahmen“ helfen wir Ihnen, sich wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit neu zu stärken.
Im Landkreis Wolfenbüttel gibt es dazu viele abwechslungsreiche Möglichkeiten, für die Sie in der Regel keine beruflichen Vorkenntnisse brauchen:
• Garten- und Landschaftspflege oder Tierpflege
• Praktische Mitarbeit auf den Bauhöfen oder bei der Tafel
• Unterstützung in sozialen Bereichen wie Grundschulen oder Kindergärten
Zusätzlich zu Ihrem Grundsicherungsgeld erhalten Sie für jede geleistete Stunde eine finanzielle Entschädigung (die sogenannte Mehraufwandsentschädigung), die natürlich nicht auf Ihr Geld angerechnet wird.
Lassen Sie uns den nächsten Schritt planen!
Haben Sie Fragen oder Interesse an einer Weiterbildung oder einer Arbeitsgelegenheit? Sprechen Sie einfach Ihre persönliche Ansprechperson an – wir beraten Sie ganz individuell und freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten!
Förderung zur Aufrechterhaltung eines Jobs & Unterstützung in der Ausbildung
Manchmal läuft es im Job oder während der Ausbildung nicht ganz rund. Wir lassen Sie und Ihren Betrieb dabei nicht allein! Unser Ziel ist es, Arbeits- und Ausbildungsplätze langfristig stabil zu halten.
Hier sind unsere wichtigsten Hilfen im Überblick:
1. Soforthilfe bei drohender Kündigung
Wenn Sie bereits sozialversicherungspflichtig arbeiten, aber noch ergänzend Grundsicherungsgeld beziehen, melden Sie sich bitte sofort bei uns, falls Ihnen eine Kündigung droht. In begründeten Einzelfällen können wir situativ und schnell helfen, um Ihren Arbeitsplatz zu retten.
2. Assistierte Ausbildung (AsA flex)
Dieses Angebot ist eine großartige Unterstützung für junge Menschen und ihre Ausbildungsbetriebe, damit die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann:
• Lernhilfe: Sie erhalten gezielten Förder- und Stützunterricht sowie eine kontinuierliche, sozialpädagogische Begleitung während der gesamten Ausbildungszeit.
• Feste Begleitung: Sowohl Ihnen als auch Ihrem Arbeitgeber steht eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Seite.
3. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE)
In besonderen Einzelfällen können Sie Ihre Ausbildung über das Jobcenter Wolfenbüttel bei einem regionalen Bildungsträger absolvieren. Sie arbeiten ganz normal in einem anerkannten Betrieb mit und besuchen die Berufsschule. Zusätzlich erhalten Sie an einem Tag pro Woche speziellen Stütz- und Förderunterricht beim Bildungsträger, damit beim Lernen alles glattläuft.
4. Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum (6 bis 12 Monate) in einem Betrieb. Es bietet Ihnen einen praxisnahen Einblick in Ihren Wunschberuf und wird vom Arbeitgeber vergütet. Das klare Ziel: Nach dem Praktikum direkt einen festen Ausbildungsvertrag in der Tasche zu haben.
Lassen Sie uns gemeinsam durchstarten!
Egal, ob es um die Sicherung Ihres Arbeitsplatzes oder die Unterstützung in der Ausbildung geht – Ihre persönliche Ansprechperson berät Sie gern zu allen Zugangsvoraussetzungen. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Erfolgsweg zu begleiten!
Beratungsangebote/Netzwerke
Je nach persönlicher Lebenssituation, ist es nicht immer gleich möglich, eine Beschäftigung aufzunehmen, da ggf. vorher noch Unterstützung in anderen Lebensbereichen notwendig ist, z. B. im Bereich der eigenen Finanzen und einer möglichen Schuldenproblematik.
Neben der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, unterstützt Sie Ihre persönliche Ansprechperson, bei Bedarf, bei der Vermittlung an regionale Beratungsstellen. Mit diesen Beratungsstellen ist das Jobcenter seit Jahren sehr gut vernetzt und es findet eine gute Zusammenarbeit, welche letztlich Ihnen bei Bedarf zu Gute kommen soll, statt. Wenn Sie beispielsweise eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson, da hier ein Beratungsgutschein notwendig ist.
Für die meisten anderen Angebote, können Sie auch direkt mit der jeweiligen Beratungsstelle in Kontakt treten. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten regionalen Beratungsangebote:
- Bewerbercafé im Medienzentrum (Bildungszentrum/Volkshochschule Wolfenbüttel)
- Schuldnerberatungsstellen im Landkreis Wolfenbüttel
- Familien-Kinder-Servicebüro Wolfenbüttel
- Ambulante Hilfe Wolfenbüttel
- Lukas Werk, Fachambulanz Wolfenbüttel
- Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Wolfenbüttel
- Sozialberatung bei der Diakonie Wolfenbüttel/Schöppenstedt
- Beratungsangebote der Caritas Wolfenbüttel
- Tafel in Wolfenbüttel und Schladen
- Kleiderkammer des DRK und der Caritas in Wolfenbüttel
- Sozialkaufhaus Möbelkontor in Wolfenbüttel
Bei Fragen oder wenn für Ihr Anliegen nicht die richtige Beratungsstelle dabei ist, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson.
