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Arbeits­vermittlung

Allgemeiner Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen der Person, die Bürgergeld beantragt (sogenannte Bevollmächtigter der Bedarfsgemeinschaft).

Bei Fragen zu Geldleistungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihre Ansprechperson im Leistungsbereich.

Arbeitsvermittlung für unter 25-Jährige

Wir unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15-24 Jahren im Übergang von der Schule in den Beruf oder in eine Berufsausbildung. In Zusammenarbeit mit Ihrer Ansprechperson wird mit Ihnen gemeinsam der eigene Weg ins Berufsleben geplant. Hierzu bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten wie z.B. individuelle Coachings oder praxisorientierte Maßnahmen an. Wir beraten Sie mit Blick auf Ihre individuelle Lebenslage und haben ein offenes Ohr für Probleme jeglicher Art.

Im Rahmen der Ausbildungssuche arbeiten wir mit der Berufsberatung der Agentur zusammen. Hier vereinbaren wir mit Ihnen gern einen Termin bei der Berufsberatung. Gemeinsam mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und dem Pro-Aktiv-Center (PACE) der Caritas Wolfenbüttel bildet das Jobcenter Wolfenbüttel eine Jugendberufsagentur. So können Ihnen kurzfristige Lösungswege bei persönlichen und sozialen Schwierigkeiten in allen Lebenslagen angeboten werden.

Angebote der Jugendberufshilfe im Landkreis Wolfenbüttel finden Sie unter folgenden Link:
https://www.lkwf.de/Themen-Leistungen/Themen/Jugend-Familie/Jugend-und-Erziehungshilfe/

Aufsuchende Beratungsarbeit

Manchmal läuft nicht immer alles „gerade“ im Leben, abtauchen erscheint dann als der einfachste Weg, um sich dem Ganzen nicht zu stellen. Im Rahmen unseres Projektes der aufsuchenden Beratungsarbeit unterstützen wir junge Menschen, die in verschiedenen Problemlagen wie z.B. psychische Probleme, Suchtproblematik, Schuldenproblematik intensive Hilfe und Unterstützung benötigen.

Wir bieten die Begleitung zu Terminen jeglicher Art an. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen wo wir „anpacken“ können. Termine können auch im Rahmen eines Hausbesuches oder an einem anderen Ort außerhalb des Jobcenters stattfinden.

Auszug aus dem elterlichen Haushalt

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass junge Menschen und Jugendliche unter 25 Jahren bei ihren Eltern wohnen und somit auch innerhalb der elterlichen Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Manchmal gibt es allerdings schwerwiegende soziale Gründe, die ein Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr möglich machen. Auch aufgrund einer bevorstehenden Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme ist es manchmal notwendig umzuziehen, um die Arbeits- oder Ausbildungsstelle besser zu erreichen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu gern und prüfen Ihren Fall.

Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie hier.

Arbeitsvermittlung für über 25-Jährige

„Fördern und Fordern“ ist ein Leitsatz der Vermittlungsarbeit. Jeder, der im Bezug von SGBII-Leistungen, zur Unterstützung seines Lebensbedarfes, ist, ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Bedarf an SGBII-Leistungen zu verringern oder zu beenden. Hierzu gehört die Aufnahme einer Beschäftigung, aber auch die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit und der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung.

Um Sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen, steht Ihnen von Anfang an eine persönliche Ansprechperson zur Verfügung. Mit dieser Ansprechperson können Sie alle Möglichkeiten der individuellen Förder- und Vermittlungsleistungen besprechen. Der Einsatz von Förderleistungen ist von Ihrer individuellen Situation abhängig.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie hier.

Arbeitsvermittlung für über 55-Jährige

Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie hier.

Bereich Selbständige / Existenzgründer

Bereich für Selbständigkeit oder Existenzgründungen

Unser Motto:

Stärken nutzen, Handlungsbedarfe erkennen, beraten und auf dem Weg in eine tragfähige Selbständigkeit begleiten

Auch bei Ausübung einer Selbständigkeit - unabhängig von der Unternehmensform - können Sie für einen gewissen Zeitraum Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn Ihr Gewinn nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Lassen Sie sich hierzu von unserem Leistungsteam beraten, wenn Sie noch nicht im Bezug von Bürgergeld sind.

Als Person in der Existenzgründung haben Sie im Jobcenter Wolfenbüttel kompetente Ansprechpersonen an Ihrer Seite. Wenn Sie eine Vision haben, mit der Sie sich selbständig machen möchten, sprechen Sie uns an. Hier finden Sie einen Fragebogen zur Existenzgründung. Dieser Fragebogen wird nach Ihrer Rücksendung ausgewertet und das Ergebnis mit Ihnen persönlich besprochen.

Unsere Beratungsfachkraft für selbständige Personen unterstützt auch, wenn Sie im Leistungsbezug sind, Ihre Einkünfte aber zum Leben noch nicht ausreichen.

Das Jobcenter Wolfenbüttel kooperiert mit externen Dienstleistungsunternehmen, die zusätzlich Unterstützungsangebote bieten, sofern dies für den Übergang in eine tragfähige und von Transferleistungen unabhängige Selbständigkeit führen kann.

Anders als in Ihrer Finanzbuchhaltung oder in Ihrer Steuererklärung gelten im SGB II bei Selbständigkeit jedoch andere Normen und Verordnungen. Beachten Sie daher vor einer Antragstellung unbedingt das Merkblatt für Selbständige.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für eine Selbständigkeit geeignet sind, prüfen Sie mit Hilfe dieses persönlichen Einschätzungstests, ob der Gang in eine selbständige Tätigkeit für Sie der richtige Weg ist und lassen sich bei Ihrer Entscheidung hiervon unterstützen.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationsveranstaltungen für Existenzgründende, welche einmal pro Quartal in unserem Haus stattfinden. Hier stellen Ihnen die Beratungsfachkraft für Selbständige und eine Unternehmensberatung die Themen Selbständigkeit, das Bürgergeld für Existenzgründende sowie Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Gründungsidee vor. Beachten Sie bitte die Termine auf unserer Internetseite, sowie den Aushängen in unserem Hause oder sprechen Sie Ihre persönliche Ansprechperson an.

Eine Sprechstunde für Selbständige und Existenzgründende wird an jedem Mittwoch von 12:00 Uhr - 13:00 Uhr angeboten. Vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin unter der Email-Adresse: Jobcenter-Wolfenbuettel.786@jobcenter-ge.de oder sprechen Sie während der Öffnungszeiten am Empfang vor.

Bei weiteren Fragen zu Ihrer Selbständigkeit wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson.

Erziehende und Alleinerziehende

Eltern, die mit ihren Kindern Bürgergeld vom Jobcenter Wolfenbüttel bekommen, wollen wir gut beraten und bestmöglich unterstützen. Schon seit einigen Jahren gibt es das Projekt für Erziehende. Hier steht eine Arbeitsvermittlerin, Frau Attia, an Ihrer Seite und begleitet Sie auf Ihrem Weg, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Wieviel Kraft, Organisationstalent und Mut es braucht, um dies zu schaffen, weiß Frau Attia genau. Gemeinsam mit ihr können Sie Antworten auf viele Fragen finden, wie zum Beispiel:

  • Wie geht es nach der Elternzeit weiter?
  • Was möchte ich beruflich und privat erreichen?
  • Was möchte ich meinen Kindern vorleben?
  • Wer kann mich auf meinem Weg unterstützen?
  • Wie und wo werden meine Kinder gut betreut?

Haben wir ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter an. So kann der Kontakt zu Frau Attia hergestellt werden. Wir freuen uns, wenn Sie sich melden!

Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Sie bei einer Behinderung oder drohenden Behinderung unter­stützen, eine Berufsausbildung oder Arbeit aufzunehmen. Die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Hilfen sollen dazu beitragen, Ihre Er­werbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) umfassen Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung von Ausbildungs-und Arbeitsplätzen, wie z. B.

  • Diagnose- und Eignungsfeststellungsverfahren
  • Berufliche Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung)
  • Spezielle Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Zuschüsse an Arbeitgeber

Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben können durchgeführt werden in Betrieben, in außerbetrieblichen Einrichtungen und soweit individuell erforderlich in besonderen Einrich­tungen der beruflichen Rehabilitation.

Um Menschen mit Behinderungen individuell und umfassend über die Möglichkeiten der beruflichen Ein­gliederung zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen und Leistungen festzulegen, sind in allen Agenturen für Arbeit spezielle Bera­tungsfachkräfte tätig.

Ansprechpartnerin für Teilhabe am Arbeitsleben im Jobcenter Wolfenbüttel ist Frau Zgerska. Wenn Sie Fragen zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit ihr.

Telefon: 05331/901-316
E-Mail: Jobcenter-Wolfenbuettel@jobcenter-ge.de

Förderangebote

Das Jobcenter und Ihre persönlichen Ansprechpersonen haben den gesetzlichen Auftrag, erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen, welche sich im Leistungsbezug befinden, in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln oder diese Tätigkeiten zu erhalten. Hierdurch soll die Hilfebedürftigkeit verringert oder beendet und somit die Lebensführung aus eigenen Mitteln ermöglicht werden.

Um hier individuell, bedarfs- und zielgerichtet zu unterstützen, hält das Jobcenter zahlreiche Förderangebote bereit. Welche konkreten Eingliederungsleistungen für Sie in Frage kommen, wird Ihre persönliche Ansprechperson im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs mit Ihnen besprechen. Die gemeinsam erarbeitete Integrationsstrategie, sowie die in Frage kommenden Förderangebote, werden in einem Kooperationsplan festgehalten.

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick geben. Für ausführliche Informationen, Beratung und die Antragstellung, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson.

Förderung aus dem Vermittlungsbudget -> Hier online beantragen

Leistungen zur Anbahnung einer Arbeit/Ausbildung

Hier geht es um Förderangebote, um Sie auf dem Weg in sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildung zu unterstützen, z.B.

  • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, sofern der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt.
  • Kosten für die Erstellung und Versendung von notwendigen schriftlichen Bewerbungen (hier greift ein pauschaliertes Abrechnungsverfahren).
  • Kosten für Nachweise (Zertifikate, Übersetzungen).

Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit/Ausbildung

Hier geht es um Förderangebote, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder einer Berufsausbildung finanziell unterstützen, z.B.

  • Fahrtkosten für Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.
  • Fahrtkosten für den Antritt der Arbeitsstelle (bei überregionaler Arbeitsaufnahme).
  • Umzugskosten (bei überregionaler Arbeitsaufnahme).
  • Kosten der doppelten Haushaltsführung (bei überregionaler Arbeitsaufnahme).
  • Kosten für Arbeitsmittel, soweit sie vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden (müssen).
  • Mobilitätshilfen wie die Förderung des Führerschein Klasse B und/oder die Anschaffung oder Reparatur eines Beförderungsmittels, sofern für die Arbeits-/Ausbildungsaufnahme notwendig.

Bei den dargestellten Fördermöglichkeiten handelt es sich um Beispiele, kontaktieren Sie Ihre persönliche Ansprechperson für weitere Informationen und Fördermöglichkeiten.

Angebote zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung

Die zur Verfügung stehenden Angebote zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung sind sehr vielfältig und reichen vom individuellen persönlichen Einzel-/Bewerbungscoaching, über die Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung, die Teilnahme an einem Praktikum bei einem Arbeitgeber, bis hin zur Teilnahme an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme mit praktischen Anteilen.

In der Regel benötigen Sie für die Teilnahme an einem entsprechenden Angebot einen sogenannten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (Abkürzung „AVGS“), welchen Sie direkt beim Anbieter (in der Regel niedergelassene Bildungsträger hier in der Region) einlösen können. Im Einzelfall genügt auch ein sogenanntes „Zuweisungsschreiben“ des Jobcenters.

Ihre persönliche Ansprechperson steht Ihnen bei Fragen und Interesse gern zur Verfügung und informiert Sie über individuelle Teilnahmemöglichkeiten. Über den Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/avgs) haben Sie die Möglichkeit, bereits eigenständig nach passenden Angeboten zu suchen.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

  • Sie möchten gern erstmalig einen Berufsabschluss erlangen?
  • Oder einen neuen Abschluss wagen, da Sie mehrere Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren?
  • Oder möchten Sie sich beruflich qualifizieren, um neue Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen, um so auf dem Arbeitsmarkt richtig durchzustarten?

Dann könnten die Förderangebote, die wir rund um das Thema „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ bereithalten, für Sie interessant sein! Neben den Lehrgangskosten werden auch die entstehenden Fahrtkosten, Kosten für Arbeitsmittel/Prüfungsgebühren, und ggf. Kinderbetreuungskosten erstattet.

Sprechen Sie bei Fragen oder Interesse gern Ihre persönliche Ansprechperson an. Die in Frage kommenden Fördermöglichkeiten werden dann individuell besprochen. Für Personen unter 25 Jahren gelten besondere Regelungen, eine Förderung muss im Einzelfall geprüft werden.

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

Die Teilnahme an einer entsprechenden Arbeitsgelegenheit ist eine Möglichkeit, um im „geschützten Rahmen“ die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Eine Arbeitsgelegenheit ist eine sinnvolle Brücke, wenn eine Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt (noch) nicht erreichbar ist. Die Einsatzmöglichkeiten innerhalb des Landkreises Wolfenbüttel sind sehr vielfältig, z. B. in der Garten- und Landschaftspflege, in der Tierpflege, auf den Bauhöfen, bei der Tafel, in sozialen Bereichen wie Grundschulen oder Kindergärten. Berufliche Vorkenntnisse sind in der Regel nicht erforderlich. Über die konkreten Zugangsvoraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten informiert Sie gern Ihre persönliche Ansprechperson.

Förderung der Aufrechterhaltung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit

Sofern Sie im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt sind und dennoch auf die finanzielle Unterstützung des Jobcenters angewiesen sind, ist es bei drohender Kündigung ratsam Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson aufzunehmen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um situationsabhängige Einzelfallhilfen, die bei nachgewiesener Notwendigkeit zur Anwendung kommen.

Assistierte Ausbildung (ASA flex)

Das Angebot der Assistierten Ausbildung richtet sich an junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe. Sie erhalten eine Unterstützung, damit die Berufsausbildung erfolgreich beendet werden kann und im Anschluss ein Arbeitsverhältnis begründet und stabilisiert werden kann.

Die Teilnehmer bekommen Förder- und Stützunterricht während der Ausbildung und werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Die Dauer richtet sich jeweils individuell nach dem Förderbedarf. Es ist generell möglich die Förderung während der gesamten Ausbildungszeit und in Form einer anschließenden Betreuung zu erhalten. Für die gesamte Zeit steht dem Auszubildenden und dem Arbeitgeber eine feste Ausbildungsbegleiterin bzw. ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.

Die Förderung ist ebenfalls als Unterstützung während einer Einstiegsqualifizierung (EQ) möglich.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE)

Im Einzelfall ist es möglich die Berufsausbildung über das Jobcenter Wolfenbüttel über einen Bildungsträger in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb zu absolvieren. Sie erhalten neben den regulären Berufsschultagen und Praxistagen im Betrieb einen Tag Stütz-und Förderunterricht pro Woche beim jeweiligen Bildungsträger.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Langzeitpraktikum mit dem Ziel im Anschluss einen Ausbildungsvertrag zu erhalten. Sie erhalten einen praxisorientierten Einblick in die Ausbildungsinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufes in einem Betrieb. Die Förderung beträgt mindestens 6 und längstens 12 Monate. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist möglich. Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, welches vom Arbeitgeber entsprechend vergütet wird.

Beratungsangebote/Netzwerke

Je nach persönlicher Lebenssituation, ist es nicht immer gleich möglich, eine Beschäftigung aufzunehmen, da ggf. vorher noch Unterstützung in anderen Lebensbereichen notwendig ist, z. B. im Bereich der eigenen Finanzen und einer möglichen Schuldenproblematik.

Neben der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, unterstützt Sie Ihre persönliche Ansprechperson, bei Bedarf, bei der Vermittlung an regionale Beratungsstellen. Mit diesen Beratungsstellen ist das Jobcenter seit Jahren sehr gut vernetzt und es findet eine gute Zusammenarbeit, welche letztlich Ihnen bei Bedarf zu Gute kommen soll, statt. Wenn Sie beispielsweise eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson, da hier ein Beratungsgutschein notwendig ist.

Für die meisten anderen Angebote, können Sie auch direkt mit der jeweiligen Beratungsstelle in Kontakt treten. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten regionalen Beratungsangebote:

Bei Fragen oder wenn für Ihr Anliegen nicht die richtige Beratungsstelle dabei ist, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechperson.

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